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26.11.2009 20:10

Die Glasversicherung


Jeder kennt das klassische Problem: Ein Fußball knallt in das Fenster und die Scheibe zerbricht schallend. Wer das schon einmal mitgemacht hat, der weiß, wie teuer es werden kann, wenn eine neue Scheibe eingesetzt werden muss. Gegen dieses Risiko kann man sich mit der Glasversicherung umfassend absichern.

 

Versicherte Gegenstände


In der Glasversicherung sind zwei verschiedene Arten von Gläsern versichert: die Gebäudeverglasungen und die Mobiliarverglasungen. Zu den Gebäudeverglasungen gehören Gläser, die direkt in Verbindung mit dem Haus stehen, also beispielsweise die Fenster- und Türengläser, die Verglasung eines Wintergartens oder einer Loggia. Auch Sonnenkollektoren gehören dazu.

Zu den Mobiliarverglasungen gehören Dinge, die sich im Haus selbst befinden. Beispiele hierfür sind Glasschreiben von Spiegeln, Tischplatten aus Glas, verglaste Schränke, Bilderrahmen oder Backöfen. In guten Versicherungen sind häufig auch Glaskeramik-Kochflächen enthalten und auch Aquarien können versichert werden. Allerdings sollte man diesbezüglich unbedingt in den individuellen Versicherungsbedingungen des Versicherers nachlesen.

 

Versichertes Risiko


Die Glasversicherung leistet immer dann, wenn eines der oben genannten Gläser beschädigt oder kaputt gemacht wird. Allerdings muss dies mit einem Bruch einhergehen.

Die Glasversicherung überschneidet sich teilweise mit der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung. Daher sind Schäden, die beispielsweise durch einen Brand oder einen Blitzschlag verursacht werden, nicht versichert. Ebenso muss die Versicherung auch nicht für Schäden aufkommen, die durch Löscharbeiten entstehen.

 

Was tun im Schadensfall?


Wenn der Schadensfall eingetreten ist und ein Glas zu Bruch gegangen ist, sollte dies dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden. Zudem darf der Schaden nicht mutwillig vergrößert werden. Wenn es sich nur um einen geringen Schaden handelt, sollte man sich genau überlegen, ob man diesen melden möchte. Prinzipiell ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet. Wenn es allerdings später einmal darum geht, dass der Versicherte vielleicht einen günstigeren Tarif erhalten soll, werden diese kleinen Bagatellschäden ein Hindernis darstellen. Wenn die eigene Versicherung eine Anwaltshotline anbietet, sollte diese stets genutzt werden.

 

 

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